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Trainer werden

Was kennzeichnet die Trainerinnen und Trainer Verbraucherbildung?

Kursraum, Person vor Tafel, Person vor Bildschirm, Copyright: PanthermediaNeben Einrichtungen der Erwachsenenbildung können auch Kursleiterinnen und Kursleiter mit dem Qualitätssiegel Verbraucherbildung Bayern ausgezeichnet werden.

Dabei gibt es drei fachliche Schwerpunkte: Finanzen & Versicherungen, Internet & Datenschutz sowie nachhaltiger Konsum.

Finanzen & Versicherungen: Die Auszeichnung richtet sich an Personen, die mit ihrem Kursangebot ausgewogen und neutral Orientierung im Umgang mit Geld geben. Wie behalte ich meine Finanzen im Griff? Welche Strategie der Altersvorsorge ist sinnvoll? Welche Versicherungen benötige ich wirklich?

Internet & Datenschutz: Die Anerkennung zeichnet Referentinnen und Referenten aus, die Menschen unterstützen, sich in der digitalen Welt zurechtzufinden. Von der jungen Asylsuchenden bis hin zum Senioren. Von den Grundlagen des Internets bis hin zu Datenschutz beim Smartphone und digitaler Nachhaltigkeit.

Nachhaltiger Konsum: Nachhaltiger Konsum wurde als Themenschwerpunkt neu zum September 2023 eingeführt. Hier trifft man auf Kurse zu Themen wie Fast Fashion, CarSharing, nachhaltige Kleidung und vieles mehr. Diese können dazu beitragen, ein umfassendes Verständnis für die Auswirkungen von Konsumentscheidungen zu entwickeln und den Teilnehmenden praktische Werkzeuge für einen nachhaltigeren Lebensstil an die Hand zu geben.

Die Trainerinnen und Trainer Verbraucherbildung halten ihre Kurse an Stützpunkten sowie an weiteren Bildungseinrichtungen.

Drei Themenschwerpunkte für die Traineranerkennung

  • Finanzen & Versicherungen
  • Internet & Datenschutz
  • Nachhaltiger Konsum
  • Beispiele für Kurse zu den Themenschwerpunkten finden Sie in unserem Veranstaltungskalender.

Wie kann man sich um die Anerkennung bewerben?

Antragssteller können Kursleiterinnen und Kursleiter der Erwachsenenbildung sein, die sich auf einen der drei genannten Schwerpunkte spezialisiert haben. Die Auszeichnung als Trainer oder Trainer Verbraucherbildung Bayern kann zweimal jährlich beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz beantragt werden (Antragsfrist 1. März sowie 1. September).


Qualitäts- und Anforderungskriterien Für eine erfolgreiche Auszeichnung muss die Person vorgegebene Kriterien erfüllen und entsprechende Nachweise erbringen. Bei den fachlichen Kenntnissen werden beispielsweise Kenntnisse im Bereich Finanzen und Versicherungen bzw. Internet und Datenschutz bzw. nachhaltiger Konsum vorausgesetzt. Daneben sind didaktische und pädagogische Kenntnisse sowie Grundkenntnisse der Verbraucherarbeit notwendig. Letztere können über die Teilnahme am "Grundlagenseminar" erworben werden, das einmal jährlich durch das Verbraucherschutzministerium abgehalten wird. Trainerinnen und Trainer verpflichten sich zudem dazu, ein Mindestangebot von Verbraucherbildungskursen pro Jahr in ihrem Fachgebiet durchzuführen sowie an Fortbildungen teilzunehmen. Nicht zuletzt ist eine strikte Anbieter- und Produktneutralität ausschlaggebend.

Die Erstanträge werden von einem Expertengremium beraten. Jede/r anerkannte Trainerin bzw. Trainer erhält eine Urkunde. Die Anerkennung ist für drei Jahre gültig und kann auf Antrag verlängert werden.
Interessierte Antragssteller können Kontakt mit der Koordinierungsstelle Verbraucherbildung Bayern aufnehmen, hier erhalten Sie alle Informationen zu den Voraussetzungen bzw. zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens: verbraucherbildung.bayern@elkb.de

Welchen Mehrwert hat eine Anerkennung?

Kursleiterinnen oder Kursleiter, welche die Anerkennung als Trainerin oder Trainer Verbraucherbildung erhalten haben,

  • werden Teil des bayernweiten Netzwerks Verbraucherbildung
  • erhalten Zugang zu kostenlosen Fortbildungsangeboten und Netzwerktreffen
  • vermitteln Fachwissen und Orientierung für Verbraucherinnen und Verbraucher
  • können das Qualitätssiegel Verbraucherbildung Bayern für ihr Kursangebot nutzen
  • können sich mit einem Portrait auf unserer Website vorstellen