Qualitätskriterien der Initiative Verbraucherbildung Bayern

Bildungsangebot

  1. Ziele:
    Übergeordnetes Ziel des Bildungsangebotes ist es, Verbraucherinnen und Verbrauchern zu Souveränität und Orientierung im Alltag zu verhelfen und sie mit neutralen und seriösen Inhalten dabei zu unterstützen, ihre individuellen Bedarfe zu erkennen und selbstbestimmt die für sie individuell passenden und angemessenen Konsumlösungen zu finden. Dem Bildungsangebot sollten konkrete Lernziele zugrunde liegen, die dem übergeordneten Ziel förderlich sind.
  2. Zielgruppe(n)
    Das Bildungsangebot muss sich an Verbraucherinnen und Verbraucher richten und sollte hinsichtlich der gewählten Themen, Methoden und Inhalte auf die Bedürfnisse einer präzise definierten Zielgruppe bzw. mehrerer präzise definierter Zielgruppen abgestimmt sein. Die gewählte/n Zielgruppe(n), z.B. Senioren, Jugendliche, Migranten, sollte/n gut zu erreichen sein.
  3. Inhalte
    Die Inhalte stellen ein Bildungsangebot dar und sind damit klar von einem individuellen Beratungsangebot abzugrenzen. Individuelle Bedarfe sind an produkt- und anbieterneutrale Beratungsstellen zu verweisen. Die Inhalte müssen hinsichtlich der gewählten Zielgruppe(n) relevant und realitätsnah sein. Sie müssen sachlich richtig dargestellt sein. Die verwendeten Beispiele und Quellen müssen inhaltlich richtig, relevant, realistisch und korrekt benannt sein. Sie sollten den aktuellen Wissensstand in den Themenfeldern widerspiegeln und für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Hilfestellung für die konkrete Umsetzung, etwa eine Problemstellung im Alltag, darstellen. Dies sollte durch die Vermittlung von Schlüsselkompetenzen erfolgen, also der Vermittlung erwerbbarer allgemeiner Fähigkeiten, Einstellungen und Wissenselemente, die bei der Lösung von Problemen und beim Erwerb neuer Kompetenzen in möglichst vielen Inhaltsbereichen von Nutzen sind, so dass eine Handlungsfähigkeit entsteht, die es ermöglicht, sowohl individuellen als auch gesellschaftlichen Anforderungen gerecht zu werden1.
  4. Methoden
    Bei der Vermittlung der Inhalte sollen mehrere Methoden zum Einsatz kommen (z. B. Vortrag, Gruppenarbeit, Rollenspiel, Diskussion), die die Inhalte angemessen transportieren und auf die Bedürfnisse der Zielgruppe(n) abgestimmt sind.
  5. Teilnehmeransprache
    Für die Bewerbung des Bildungsangebotes sind geeignete Vertriebswege zu nutzen. Bewerbungsunterlagen, wie Flyer und Ausschreibungstexte, sind auf die Zielgruppe(n) auszurichten.
  6. Qualitätsmanagement und Hospitationen
    Das Bildungsangebot soll regelmäßig in Eigenverantwortung der Bildungseinrichtungen in Form von Hospitationen und Teilnehmerbefragungen evaluiert werden und die Ergebnisse in die Weiterentwicklung der Angebote einfließen. Referentinnen und Referenten erklären mit ihrer Zustimmung zur Einhaltung der Qualitätskriterien2 auch ihr Einverständnis mit Hospitationen durch die Koordinierungsstelle der Initiative Verbraucherbildung oder durch sie beauftragte Personen sowie der Weitergabe des Ergebnisses der Hospitation an die Einrichtungsleitung, das Expertengremium Verbraucherbildung Bayern und die Stützpunkte der Verbraucherbildung

    1 vgl. Orth (1999). Schlüsselqualifikationen an Deutschen Hochschulen: Konzepte, Standpunkte und Perspektiven. Neuwied:UVW
    2Referentinnen und Referenten, die nicht auf der „internen Referentenliste Verbraucherbildung Bayern“ gelistet sind, müssen sich zur Einhal-tung der Qualitätskriterien vor ihrem ersten Einsatz an einem Stützpunkt per Unterschrift verpflichten.


  7. Durchführung des Bildungsangebotes

    Das Bildungsangebot an den Stützpunkten Verbraucherbildung muss von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bayerischen Verbraucherverbände oder von Referentinnen und Referenten durchgeführt werden, die sich zur Einhaltung dieser Qualitätskriterien verpflichten1. Die Auswahl und der Einsatz von Referentinnen und Referenten erfolgt in Verantwortung der Stützpunkte. Weitere Akteure wie Kooperationspartner und Träger dürfen nicht im Widerspruch zu den Qualitätskriterien stehen.

    1 Es liegt in der Verantwortung der Stützpunkte, dass Referentinnen und Referenten, die nicht auf der „internen Referentenliste Verbraucher-bildung“ aufgeführt sind, die Selbsterklärung zur Einhaltung der Qualitätskriterien vor Durchführung des ersten Kurses unterzeichnen.


    Unabhängigkeit und Neutralität

    Unabhängigkeit und Neutralität besitzen höchste Priorität in der Verbraucherbildung.

    • a. Wirtschaftliche Unabhängigkeit
      • Anbieterunabhängigkeit
        Das Bildungsangebot ist neutral und unabhängig von Anbietern durchzuführen. Referentinnen und Referenten im Bereich Finanzen und Versicherungen dürfen insbesondere keinen wirtschaftlichen Vorteil aus einer haupt- oder nebenberuflichen Tätigkeit für Anbieter von Versicherungs- und Finanzprodukten erhalten oder von Unternehmen, die über derartige Produkte geschäftsmäßig beraten bzw. sie vermitteln und dafür von den Produktanbietern wirtschaftliche Vorteile empfangen. Bei Bewerbung und Durchführung der Bildungsangebote ist jeglicher Bezug zu konkreten Anbietern zu vermeiden.
      • Produktunabhängigkeit
        Das Bildungsangebot ist neutral und grundsätzlich unabhängig von Produkten durchzuführen. Werden in dem Bildungsangebot Lerninhalte anhand eines Produktes bzw. einer Dienstleistung veranschaulicht, ist eine ausgewogene Darstellung inkl. der Vor- und Nachteile sowie die Nennung entsprechender Alternativen – möglichst ohne Gewichtung – erforderlich. Bei der Bewerbung oder Durchführung eines Bildungsangebotes dürfen Referentinnen und Referenten keine Werbung bzw. Absatzförderung für Produkte oder Dienstleistungen eigener oder fremder Unternehmen betreiben.
    • b. Ideologische Neutralität
      Die Grundsätze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes müssen ausdrücklich bejaht werden und Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokrati-sche Grundordnung oder gegen eine ihrer grundlegenden Prinzipien gerichtet sind, dürfen – z.B. im Rahmen einer Mitgliedschaft einer hiergegen gerichteten Organisation – nicht unterstützt werden. Es dürfen keine rassistischen, faschistischen, die Menschenwürde verletzenden oder sonstigen ideologisch geprägten Meinungen geäußert werden. Es dürfen keine parteipolitischen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Tätigkeit in der Verbraucherbildung betrieben werden.

    Öffentlichkeitswirksame Darstellung des Bildungsangebotes

    Alle Bildungsangebote, die mit dem Logo „Verbraucherbildung“ und/oder mit dem Logo des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und/oder dem schriftlichen Zusatz „Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz“ versehen sind, müssen zwingend im Einklang mit den vorliegenden Qualitätskriterien stehen und klar von anderen Bildungsangeboten abgegrenzt sein.